Ab Alter 65 ist die Fortführung der Versicherung bei der GEPABU fakultativ. Sie möchten die Versicherung weiterführen und zusätzliches Alterskapital ansparen? In diesem Fall bezahlen Sie und Ihr Arbeitgeber auf dem BVG-pflichtigen Jahreslohn weiterhin Spar- und Verwaltungskostenbeiträge. Die Beiträge für die Risikoversicherung (Invalidität, Tod) entfallen.
Bitte beachten Sie, dass die Weiterversicherung nur möglich ist, wenn die Weiterarbeit beim gleichen Arbeitgeber vereinbart wurde. Eine Reduktion des Beschäftigungsgrades ab Alter 64/65 löst eine Teilpensionierung aus.
Sie möchten lieber auf die Weiterführung der Versicherung verzichten? Die Beitragszahlungen werden in der Folge eingestellt und die GEPABU setzt Ihre Altersleistungen fest. Sie erhalten alsdann monatlich eine Altersrente (zusätzlich zum Lohn). Bitte beachten Sie, dass der Bezug der Altersrente in diesem Fall nicht aufgeschoben werden kann.
Wenn Sie auf die Weiterführung der Versicherung verzichten möchten, ist dies der GEPABU mit dem Formular
Austritt spätestens 30 Tage vor dem gewünschten Pensionierungszeitpunkt mitzuteilen.