Ein Stellenwechsel hat den Austritt aus der GEPABU zur Folge und muss vom Arbeitgeber mit dem Austrittsformular gemeldet werden. Falls per Austrittsdatum ein Freizügigkeitsguthaben besteht, muss dieses an die neue Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen werden. Stellen Sie uns deshalb so rasch wie möglich die Zahlungsverbindung, am besten mittels Einzahlungsschein, der neuen Pensionskasse zu. Haben Sie keine neue Anstellung, empfehlen wir Ihnen bei einer Bank ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen. Geben Sie uns die Zahlungsverbindung bekannt. Wir werden Ihr Guthaben auf dieses Konto überweisen. Erhalten wir keine Angaben, werden wir das Guthaben nach Ablauf von sechs Monaten an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überweisen.