Siedlung Burgunder, Bümpliz Süd
Ein GEPABU-Objekt
Breitenrainplatz 40, Bern
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Mühle Hunziken, Rubigen
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Gerechtigkeitsgasse 56, Bern
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WOK Lorraine, Bern
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WOK Lorraine, Bern
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Freiburgstrasse 70, Bern
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Marktgasse 18, Bern
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Vorbezug für Wohneigentum

Vorbezug für Wohneigentum

Die versicherte Person kann bis 3 Jahre vor dem ordentlichen Rücktrittsalter die volle oder teilweise Austrittsleistung für sein Wohneigentum beziehen oder verpfänden.


Bei verheirateten Mitgliedern bzw. bei Mitgliedern in eingetragener Partnerschaft ist die schriftliche Zustimmung des Ehegatten bzw. eingetragenen Partners erforderlich.


Bis zum 50. Altersjahr kann das Mitglied die volle Austrittsleistung beziehen oder verpfänden. Mitglieder, die das 50. Altersjahr überschritten haben, können höchstens die Austrittsleistung, auf welche sie im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten oder aber, sofern höher, die Hälfte der Austrittsleistung zum Zeitpunkt des Bezugs beanspruchen oder verpfänden.


Rentenbeziehende Personen können keinen Vorbezug geltend machen.


Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.